Fundelo

Forschungszulage beantragen — einfach und strukturiert

Bereiten Sie Ihren BSFZ-Antrag Schritt für Schritt vor. Ohne Bürokratie-Frust, ohne teure Provisions-Berater — mit klaren Fragen statt kryptischer Formulare.

Kostenlos Förderfähigkeit prüfen

5 Fragen, 60 Sekunden — ohne Registrierung

Illustration: Forscherin wertet Daten für ein Forschungsvorhaben aus

So funktioniert's

1. Förderfähigkeit prüfen

Mit 5 kurzen Fragen erfahren Sie, ob die Forschungszulage für Ihr Vorhaben grundsätzlich in Frage kommt.

2. Antrag KI-gestützt vorbereiten

Unser KI-Assistent führt Sie strukturiert durch alle Pflichtangaben, formuliert verständlich und verhindert typische Antragsfehler.

3. Feintuning mit Förderexperten

Ein erfahrener Förderberater geht unklare Punkte mit Ihnen durch und schärft Ihre Argumentation, bis der Antrag belastbar ist.

4. Gemeinsam einreichen

Ihr Berater bereitet die BSFZ-Einreichung vollständig vor und begleitet Sie durch die Antragstellung — inklusive der ELSTER-Schritte.

Warum Forschungszulage?

Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr

Die Forschungszulage erstattet 25 % (KMU: 35 %) der förderfähigen FuE-Aufwendungen — bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich für kleine und mittlere Unternehmen.

Für alle Unternehmensgrößen

Vom Solo-Gründer bis zum Konzern — die Forschungszulage ist rechtsformunabhängig und steht jedem offen.

Alle Branchen & Bereiche

Software, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Medizin — es gibt keine Brancheneinschränkung.

Rückwirkend möglich

Auch abgeschlossene Vorhaben der letzten 4 Jahre können noch gefördert werden.

Finden Sie in 60 Sekunden heraus, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

Kostenlos Förderfähigkeit prüfen
Illustration: Zwei Personen besiegeln eine Vereinbarung per Handschlag

Fundelo unterstützt Sie dabei, Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben strukturiert zu beschreiben und den Antrag auf Forschungszulage vorzubereiten. Fundelo erbringt keine Rechts- und keine Steuerberatung. Ob ein Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, über die Zulage selbst das Finanzamt. Die steuerliche und rechtliche Würdigung liegt bei Ihnen bzw. Ihrer Steuerberatung.